Eintragung/Abnahme 

durch den TÜV-Süd/DEKRA 

bei uns täglich im Haus


- der Fahrzeugschein ist im Original mitzubringen und mit Abgabe der Schlüsselkarte abzugeben

- vom nicht montierten Radsatz - sofern nicht identisch - sind zwei Räder für die TÜV-Abnahme mitzubringen, um diese in Kombination ebenfalls begutachten lassen zu können.

- Kosten für die Abnahme/Eintragung bei uns im Haus:

  • Abnahme nach §19/3 (Teilegutachten): ab 150€ je nach Aufwand (Eintragungspapiere müssen danach nur mitgeführt werden)
  • Abnahme nach §19/2 (Einzelabnahme): ab 150€ und grob weitere 100€ für jedes Bauteil, das in Kombination mit begutachtet werden muss.
    Beispiel der Abnahme von Zubehörfelgen, Reifen, Distanzscheiben und Fahrwerksveränderungen: 150€ + 90€ + 120€ + 110€ (immer aufwandsabhängig - legt der Prüfer fest)
    => sofortige Korrektur der Fahrzeugpapiere bei örtlicher Zulassungsstelle nötig - mit Vollmacht durch Dritte kein Problem. Es wird der Fahrzeugschein, Eintragungsunterlagen & teilweise der Fahrzeugbrief benötig (dieser kann bei Leasing oder Finaz. problemlos angefordert werden - meist direkt zur zuständigen Zulassungsstelle)
    Ausnahme Bundesland Hessen
    (Bündelungsstelle) - da einfach selbst vorab den Ablauf erfragen

  • ABE (allgemeine Betriebserlaubnis): nichts zu tun, ABE nur mitführen

=> Gibt es eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) oder muss ich die Räder eintragen?

  • Steht in jedem Angebot dabei "ABE für SR+/LR/Performance " => eintragungsfrei!
  • Ansonsten steht "Eintragung notwendig"
  • Alle ABEs sind beim jeweiligen Radsatz zum Download und müssen mitgeführt werden

=>Gilt die ABE auch in Österreich oder in der Schweiz?

  • ECE Räder gehen hier 1:1 ohne Probleme
  • ABE und alle Anderen müssen eingetragen werden, dies ist von Land zu Land unterschiedlich und kann man vorab mit der ABE, welche im Angebot zum Download steht, prüfen lassen
  • Deutsche ABEs können in Österreich wie ein Telegutachten zur Eintragung verwendet werden.
  • TÜV-Abnahmen vor Ort, die einen ordnungsgemäßen Einbau bestätigen sind möglich, sollte dies im jeweiligen Land nötig sein und anerkannt werden (bspw. Luxembourg) => WICHTIG: COC-Papier mitbringen


    Wenn man ein Fahrzeugteil an ein Fahrzeug anbringt, muss dies z.B. eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) haben oder ein E-Prüfzeichen etc.
    Wenn das nicht der Fall ist, muss das Fahrzeug mit dem Teil (z.B. Felgen, Fahrwerk, Distanzscheiben, Spoiler, andere Reifengröße) von einer Prüforganisation, wie z.B. dem TÜV Süd, abgenommen werden. Hierbei gibt es verschiedene Richtlinien, die teilweise dann das Mitführen der Abnahme oder eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere erfordern.


    Ein paar Infos dazu:

    ABEs beziehen sich im Allgemeinen immer auf den sonstigen Serienzustand des Fahrzeugs und verlieren ihre Gültigkeit, wenn eine der Auflagen nicht erfüllt wird. Dies passiert bspw. durch mehrere Veränderungen am Fahrzeug, die sich gegenseitig tangieren. Auch greift ein Teilegutachten nicht mehr, wenn eine der Auflagen nicht erfüllt wird. Hier gilt selbiges wie bei der ABE.

    Beispiele:

    • Tieferlegung mit Teilegutachten, Rest am Fahrzeug Serie => §19/3 
    • Tieferlegung mit Teilegutachten, Heckschürze/Diffusor mit ABE => §19/2 (Einzelabnahme, wenn die Freigängigkeit zwischen Fahrzeug und Straße beeinflusst wird, da das Teilegutachten der Tieferlegung nicht wissen kann, wie tief nach unten zusätzliche Anbauteile kommen und umgekehrt der Diffusor/das Anbauteil nicht in der ABE nur von der Serienhöhe ausgehen kann und nur "bestätigen" kann, dass es mit Serienhöhe genug Restabstand gibt)
    • Tieferlegung mit Teilegutachten, Heckspoiler auf Kofferraumklappe mit ABE => §19/3
    • Heckschürze/Diffusor mit ABE, Rest am Fahrzeug Serie => keine Eintragung notwendig
    • Felgen mit ABE, Rest am Fahrzeug Serie => keine Eintragung notwendig
    • Felgen mit ABE, Distanzscheiben mit Teilegutachten => §19/2 (Einzelabnahme, da sich die Freigängikeit im Radkasten ändert)
    • Felgen mit Teilegutachten, Rest am Fahrzeug Serie => §19/3
    • Distanzscheiben mit Teilegutachten, Rest am Fahrzeug Serie => §19/3

    💡Bestellablauf & wichtige Infos💡

    • Terminierung Eintragungen erfolgen per Mail, gerne Wunschtag gleich bei der Bestellung angeben,
    • Hauptuntersuchungen ohne Zusatzarbeiten online buchbar.
    • Bitte den Fahrzeugschein (Vorderseite komplett) als Scan anhängen inkl. Anschrift und Telefonnummer
    • Sämtliche Anfragen/Fragen ausschließlich über info@reber-reifenhaus.de


    • Eine Liste mit Übernachtungs-, Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten gibt es hier
    • Wartebereich mit Arbeitsplatz / WLAN / Strom / Musik verfügbar
    • Werkstattersatzwagen bei der Einbauzeit nicht reservierbar
    • Ohne Fahrzeugschlüssel (Karte oder Fob) keine Arbeiten am Fahrzeug möglich.
    • Laden bei uns via CCS

    Zahlung:
    Bei Abholung: Bar oder EC / Vorkasse bei Versand

    Schweiz:

    • Nettorechnung möglich, wenn Einbau bei uns erfolgt (Tipp: Quick Zoll App nutzen)