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Alle bei uns bestellten Kompletträder beinhalten:
Bestellprozess:
Produktanfrageformular bei Kompletträdern am Ende des Angebotes ausfüllen.
Hinweis: Bitte den Fahrzeugschein (Vorderseite komplett) als Scan anhängen
(natürlich nur, wenn Fahrzeug bereits verfügbar, sonst kurze Info.)
Ohne Anschrift & Tel. ist keine Auftrags- oder Angebotserstellung möglich.
Zahlung:
Rechnung & wichtige Informationen kommen automatisch per Mail, wenn die Ware einlager-, abhol- oder versandbereit ist.
Weitere Vorgehensweise:
Nach der Bestellung muss bei Auswahl der Lieferungsoptionen, aufgrund der vielen Vormontagen, folgendes beachtet werden:
Versand:
Alle weiteren Länder auf Anfrage möglich
Hinweise:
Bei Widerruf (nur bei Privatkunden möglich):
FAQ
Alle Angebote vom Model 3 beziehen sich auf/beinhalten:
Brauche ich andere Schrauben oder Zentrierringe?
Muss ich bei den RDKS Sensoren etwas anlernen oder programmieren?
Hier die Infos >>
Passen & sind die Räder
auch für den Performance (größere Bremsanlage) erlaubt?
Steht in jedem Angebot dabei z.B. "ABE für SR+/LR/Performance "
Gibt es eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) oder muss ich die Räder eintragen?
Gilt die ABE auch in Österreich oder in der Schweiz?
Infos zu Pirelli Cash-Back
Passen die Aerocaps auch auf die Zubehörfelgen?
Nein (zum Glück nicht ;-) )
Passt mein zweiter Radsatz ins Fahrzeug?
Ja - Rückbank muss nur umgelegt werden
Kann ich mit Winter- oder Allwetterreifen, wenn diese als Beispiel "nur" mit H (210 km/h) ausgewiesen sind auch fahren, wenn mein Fahrzeug schneller fährt?
Ja - Ein Aufkleber ist hierzulande erforderlich, wenn die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges über der Maximalgeschwindigkeit des Winter- oder Ganzjahresreifens mit der so genannten Schneeflockenkennung liegt.
Der nötige Geschwindigkeitsaufkleber ist „im Sichtfeld des Fahrers“ anzubringen ist, wie die Straßenverkehrszulassungsordnung vorschreibt.
H = 210 km/h - V = 240 km/h - W = 270 km/h - Y = 300 km/h
Was heißt "Eintragungspflichtig" oder "Eintragung nötig"?
Wenn man ein Fahrzeugteil an ein Fahrzeug anbringt, muss dies z-B. eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) haben oder ein E-Prüfzeichen etc. Wenn das nicht der Fall ist, muss das Fahrzeug mit dem Teil (z.B. Felgen, Fahrwerk, Distanzscheiben, Spoiler, Reifen,.....) von einer Prüforganisation wie z.B. dem TÜV-Süd, abgenommen werden. Hierbei gibt es verschiedene Richtlinien, die teilweise dann das Mitführen der Abnahme oder eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere erfordert.