Häufig gestellte Fragen


Alle bei uns bestellten Kompletträder beinhalten:

  • Montage/Auswuchten/Reifen/Felgen/RDKS

  • passende Reifendrucksensoren aus dem Zubehör, vorprogrammiert - einfach fahren!

Alle bei uns bestellten losen Felgen beinhalten:

  • 4 Alufelgen - angezeigter Preis ist immer pro Felge.

  • passende Reifendrucksensoren sind NICHT enthalten, können aber optional dazu bestellt werden.

Bestellprozess:

Produktanfrageformular bei Kompletträdern am Ende des Angebotes ausfüllen.

Bei allen anderen Produkten einfach eine Mail an info@reber-reifenhaus.de schicken.

Hinweis: Bitte den Fahrzeugschein (Vorderseite komplett) als Scan anhängen
(natürlich nur, wenn Fahrzeug bereits verfügbar, sonst kurze Info.)
Ohne Anschrift & Tel. ist keine Auftrags- oder Angebotserstellung möglich.

Zahlung:

Rechnung & wichtige Informationen kommen automatisch per Mail, wenn die Ware einlager-, abhol- oder versandbereit ist.
Bezahlung per Überweisung, bar oder EC-Karte (keine Kreditkarte oder PayPal möglich!)

  • Zahlung vor Abholung, Einlagerung, Radwechsel oder Versand per Vorkasse, sofort bei Rechnungsversand
  • Ratenzahlung in Einzelfällen auf Anfrage möglich

Versand:

  • 7€/Briefsendung bei Lackstiften in Deutschland
  • 15€/Paket in Deutschland / auch abweichende Lieferadressen
  • 25€/Paket nach Österreich/Belgien/Dänemark/Luxemburg
  • 35€/Paket nach Frankreich/Italien/Liechtenstein/Monaco
  • beachten Sie, dass bei Privatpersonen (b2c) der jeweils gültige USt.-Satz des Empfängerlandes berechnet wird, wenn dort auch der Wohnsitz ist, also abweichend von den hier gültigen 19% USt.

Alle weiteren Länder auf Anfrage möglich

Schweiz:

  • Versand 15€/Paket z.B. via „swiss-paket.de“ in Deutschland oder an grenznahe Packstation
    (Bei Versand immer Berechnung mit deutscher USt.) / kein Versand & Rückerstattung USt. direkt in die Schweiz möglich
  • Bei Abholung: wie bei Versand
  • Bei Umbauten (Teile wie Fahrwerk, Räder, Tieferlegung,....) kann die deutsche USt. zurückerstattet werden
    Voraussetzung ist, dass das Teil bei uns erworben und von uns am Fahrzeug verbaut worden ist.
  • Verzollung beim Schweizer Zoll oder z.B. via "QuickZoll" App - offizielle App des BAZG etc.

Infos Stand 2023 - genauere oder weitere Infos siehe deutscher und/oder Schweizer Zoll

Weitere Vorgehensweise:

Nach der Bestellung muss bei Auswahl der Lieferungsoptionen, aufgrund der vielen Vormontagen, folgendes beachtet werden:

  • bei Abholung ohne Einlagerung: die Ware muss innerhalb von 2 Werktagen nach Fertigstellung abgeholt werden, ansonsten werden die Räder automatisch kostenpflichtig (15€/Rad) eingelagert. Zahlungsnachweis ist mitzubringen/vorzuzeigen. Abholzeiten (ohne Voranmeldung): 0800-1100 & 1330-1600 von Montag-Freitag
  • bei Abholung mit Einlagerung: Zahlungsnachweis ist mitzubringen/vorzuzeigen. Abholzeiten (ohne Voranmeldung): 0800-1100 & 1330-1600 von Montag-Freitag
  • bei Versand: es muss umgehend nach Fertigstellung versendet werden (Terminversand nicht möglich!)
  • Radwechsel bei uns: 15€/Rad, da die Räder bis zum Termin zwischengebucht werden. Termin buchbar unter www.terminbeireber.de => sehr lange Vorlaufzeit in den Umbereifungszeiten beachten. Bei Terminbuchung erst in den Hauptzeiten ist mit bis zu 8 Wochen Vorlauf auf freie Termine zu rechnen. Terminbuchung 6 Monate im Voraus bereits möglich.
  • Einlagerungen (gebucht oder aufgrund Nichtabholung) max. 3 Monate ab Rechnungsstellung. Danach werden weitere 15€/Rad berechnet, immer wiederholend im 3-Monatszyklus.


Hinweise:

  • Sämtliche Anfragen/Fragen bitte ausschließlich über info@reber-reifenhaus.de
  • Gutachten/ABEs immer bei der Felge beim Angebot zum Download
  • Alle Preise incl. USt.


Bei
Widerruf (nur bei Privatkunden möglich):

  • Kosten für Rückversand zu Lasten des Bestellers

Eintragung / Abnahme durch den TÜV Süd/DEKRA bei uns im Haus

- Kosten für die Abnahme/Eintragung bei uns im Haus:

  • Abnahme nach §19/3 (Teilegutachten): ab 150€ je nach Aufwand (Eintragungspapiere müssen danach nur mitgeführt werden)
  • Abnahme nach §19/2 (Einzelabnahme): ab 150€ und grob weitere 100€ für jedes Bauteil, das in Kombination mit begutachtet werden muss.
    Beispiel der Abnahme von Zubehörfelgen, Reifen, Distanzscheiben und Fahrwerksveränderungen: 150€ + 90€ + 120€ + 110€ (immer aufwandsabhängig - legt der Prüfer fest)
    => sofortige Korrektur der Fahrzeugpapiere bei örtlicher Zulassungsstelle nötig - mit Vollmacht durch Dritte kein Problem. Es wird der Fahrzeugschein, Eintragungsunterlagen & teilweise der Fahrzeugbrief benötig (dieser kann bei Leasing oder Finaz. problemlos angefordert werden - meist direkt zur zuständigen Zulassungsstelle)
    Ausnahme Bundesland Hessen
    (Bündelungsstelle) - da einfach selbst vorab den Ablauf erfragen

  • ABE: nichts zu tun, ABE nur mitführen


    Wenn man ein Fahrzeugteil an ein Fahrzeug anbringt, muss dies z.B. eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) haben oder ein E-Prüfzeichen etc.
    Wenn das nicht der Fall ist, muss das Fahrzeug mit dem Teil (z.B. Felgen, Fahrwerk, Distanzscheiben, Spoiler, andere Reifengröße) von einer Prüforganisation, wie z.B. dem TÜV Süd, abgenommen werden. Hierbei gibt es verschiedene Richtlinien, die teilweise dann das Mitführen der Abnahme oder eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere erfordern.


    Ein paar Infos dazu:

    ABEs beziehen sich im Allgemeinen immer auf den sonstigen Serienzustand des Fahrzeugs und verlieren ihre Gültigkeit, wenn eine der Auflagen nicht erfüllt wird. Dies passiert bspw. durch mehrere Veränderungen am Fahrzeug, die sich gegenseitig tangieren. Auch greift ein Teilegutachten nicht mehr, wenn eine der Auflagen nicht erfüllt wird. Hier gilt selbiges wie bei der ABE.

    Beispiele:

    • Tieferlegung mit Teilegutachten, Rest am Fahrzeug Serie => §19/3 
    • Tieferlegung mit Teilegutachten, Heckschürze/Diffusor mit ABE => §19/2 (Einzelabnahme, wenn die Freigängigkeit zwischen Fahrzeug und Straße beeinflusst wird, da das Teilegutachten der Tieferlegung nicht wissen kann, wie tief nach unten zusätzliche Anbauteile kommen und umgekehrt der Diffusor/das Anbauteil nicht in der ABE nur von der Serienhöhe ausgehen kann und nur "bestätigen" kann, dass es mit Serienhöhe genug Restabstand gibt)
    • Tieferlegung mit Teilegutachten, Heckspoiler auf Kofferraumklappe mit ABE => §19/3
    • Heckschürze/Diffusor mit ABE, Rest am Fahrzeug Serie => keine Eintragung notwendig
    • Felgen mit ABE, Rest am Fahrzeug Serie => keine Eintragung notwendig
    • Felgen mit ABE, Distanzscheiben mit Teilegutachten => §19/2 (Einzelabnahme, da sich die Freigängikeit im Radkasten ändert)
    • Felgen mit Teilegutachten, Rest am Fahrzeug Serie => §19/3
    • Distanzscheiben mit Teilegutachten, Rest am Fahrzeug Serie => §19/3


    - der Fahrzeugschein ist im Original mitzubringen und mit Abgabe der Schlüsselkarte abzugeben

    - vom nicht montierten Radsatz - sofern nicht identisch - sind zwei Räder für die TÜV-Abnahme mitzubringen, um diese in Kombination ebenfalls begutachten lassen zu können.

    FAQ

    Alle Angebote vom Model 3 beziehen sich auf/beinhalten:

    • Model 3 - Facelift (2021) oder "refresh" genannt, aber auch für die 2019-2020er
    • BLE (Bluetooth Low Energy) RDKS
    • VDO RDKS für alle bis 2020

    Brauche ich andere Schrauben oder Zentrierringe?

    • Steht jeweils im Angebot rechts bei den Infos

    Muss ich bei den RDKS Sensoren etwas anlernen oder programmieren?
    Hier die Infos >>

    Passen & sind die Räder auch für den Performance (größere Bremsanlage) erlaubt?
    Steht in jedem Angebot dabei z.B. "ABE für SR+/LR/Performance"

    Gibt es eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) oder muss ich die Räder eintragen?

    • Steht in jedem Angebot dabei "ABE für SR+/LR/Performance " => eintragungsfrei!
    • Ansonsten steht "Eintragung notwendig"
    • Alle ABEs sind beim jeweiligen Radsatz zum Download und müssen mitgeführt werden

    Gilt die ABE auch in Österreich oder in der Schweiz?

    • ECE Räder gehen hier 1:1 ohne Probleme
    • ABE und alle Anderen müssen eingetragen werden, dies ist von Land zu Land unterschiedlich und kann man vorab mit der ABE, welche im Angebot zum Download steht, prüfen lassen
    • Deutsche ABEs können in Österreich wie ein Telegutachten zur Eintragung verwendet werden. 
    • TÜV-Abnahmen vor Ort, die einen ordnungsgemäßen Einbau bestätigen sind möglich, sollte dies im jeweiligen Land nötig sein und anerkannt werden (bspw. Luxembourg) => WICHTIG: COC-Papier mitbringen

    Infos zu Pirelli Cash-Back

    • Wird im Aktionszeitraum direkt auf der Rechnung abgezogen
    • Tyre Life muss umgehend nach Rechnungserhalt online gebucht werden Siehe Link hier oder auf der Rechnung

    Passen die Aerocaps auch auf die Zubehörfelgen?
    Nein (zum Glück nicht ;-) )

    Passt mein zweiter Radsatz ins Fahrzeug?
    Ja - Rückbank muss nur umgelegt werden

    Kann ich mit Winter- oder Allwetterreifen, wenn diese als Beispiel "nur" mit H (210 km/h) ausgewiesen sind auch fahren, wenn mein Fahrzeug schneller fährt?
    Ja - Ein Aufkleber ist hierzulande erforderlich, wenn die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges über der Maximalgeschwindigkeit des Winter-​ oder Ganzjahresreifens mit der so genannten Schneeflockenkennung liegt. 
    Der nötige Geschwindigkeitsaufkleber ist „im Sichtfeld des Fahrers“ anzubringen ist, wie die Straßenverkehrszulassungsordnung vorschreibt.

    H = 210 km/h - V = 240 km/h - W = 270 km/h - Y = 300 km/h